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Seediensttauglichkeit

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Allgemeines zur Seediensttauglichkeit

Die Arbeit als Seemann bzw. Seefrau auf Seeschiffen ist bekanntlich - gerade für junge Menschen - besonders reizvoll und faszinierend, z.B. Kennenlernen fremder Länder und Kulturen, Arbeiten und Leben im Team mit verschiedenen Nationen, Erlernen einer neuen Sprache bzw. Verbessern vorhandener Sprachkenntnisse, oft aber auch vom Wunsch nach „Abnabelung“ vom häuslichen Umfeld sowie nach mehr Selbstständigkeit geprägt.

Andererseits sind Seeleute auf Seeschiffen in der weltweiten Fahrt häufig monatelang durch verschiedenste Klimazonen der Welt unterwegs und bei längeren Seereisen auf hoher See, z.B. „Ocean-Crossings“ oft tagelang von einer medizinischen Versorgung von Land aus abgeschnitten. Voraussetzung dafür und für die Sicherheit eines Schiffes in allen Situationen ist eine gesunde und jederzeit einsatzbereite Schiffsbesatzung.

Seeleute müssen daher regelmäßig ihre körperliche und geistige Fitness für einen Einsatz an Bord von Seeschiffen - die sog. Seediensttauglichkeit - nachweisen. Im Seediensttauglichkeits-Zeugnis wird die Tauglichkeit eines Seemannes bescheinigt. Das internationale STCW-Übereinkommen schreibt bestimmte Mindestinhalte für ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis vor. Deutsche Seediensttauglichkeits-Zeugnisse enthalten diese Mindestinhalte und entsprechen daher dem STCW-Übereinkommen. Seeleute müssen für eine Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes seediensttauglich sein. Sie müssen ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen – den Seediensttauglichkeits-Untersuchungen – nachweisen.

Die Seediensttauglichkeit kann für längstens zwei Jahre festgestellt werden, bei jugendlichen Besatzungsmitgliedern (16–18 Jahre) für maximal ein Jahr. Ein Seemann ist seediensttauglich, wenn er die gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstzweiges erfüllt. Das Seediensttauglichkeits-Zeugnis ist der Nachweis für die Tauglichkeit des Seemannes. Ohne ein gültiges Seediensttauglichkeits-Zeugnis darf kein Seemann auf einem Seeschiff tätig werden. Jeder Seemann muss beim Anheuern (Arbeitsbeginn) sein gültiges Seediensttauglichkeits-Zeugnis im Original mitführen, für die Zeit seiner Tätigkeit auf dem Seeschiff wird das Zeugnis beim Crewverantwortlichen (Crewpurser) hinterlegt.

Für AIDA gilt zudem die Besonderheit, dass Seeleute auch noch eine sog. Aufstiegsuntersuchung max. 3 Tage vor dem Aufstieg auf das Schiff benötigen.

Die deutschen Seediensttauglichkeits-Untersuchungen dürfen nur durch besonders qualifizierte und durch die BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit (frühere See-Berufsgenossenschaft) zugelassene Ärzte durchgeführt werden. Die deutschen Seediensttauglichkeits-Zeugnisse erfüllen internationalen Standard und werden dementsprechend auch international anerkannt.

Für die deutschen Untersuchungen hat die BG Verkehr unsere Praxis zugelassen, diese Seediensttauglichkeitsuntersuchung wird aber auch von anderen Dienstleistern, z.B. Seachefs, TUI-Cruises, AIDA-Cruises anerkannt.

Der untersuchende Arzt unserer Praxis ist selbst aktiver Schiffsarzt (Kreuzfahrtschiffe von TUI-Cruises) und somit bestens für die Beurteilung der Seetauglichkeit qualifiziert.

Weitere Informationen finden sie hier:

Checkliste
Ablauf der Untersuchung
Ausschlusskriterien einer Seediensttauglichkeit

Erforderliche Downloads finden sie hier:

Offizieller Fragebogen zur Untersuchung
Kostenübernahmeformblatt
Verordnung über maritime medizinische Anforderungen (MariMedV - Maritime-Medizin-Verordnung)

Aufstiegsuntersuchung AIDA "Certificato di Visita preventiva d'Imbarco"